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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Allna
In der Sichtachse der Straße angeordneter Hakenhof; das giebelständige Wohnhaus dicht an der Straße ein Rähmbau in konstruktivem Fachwerk mit giebelseitiger Schieferverkleidung und Zugang über zweiläufige Treppe. Die anschließende Scheune etwa zeitgleich im letzten Drittel des 19. Jhs. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |