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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Allna
Dicht an der Straße angeordneter Vierseithof mit traufständigem Wohnhaus, das laut Überlieferung 1911 nach Allna transloziert wurde. Allseitig verkleideter Rähmbau mit umlaufendem Geschossversatz in einem Fachwerkgefüge wohl aus der 1. Hälfte des 19. Jhs., das ebenerdig massiv erneuerte Stallgebäude rechts mit dekorativen Mannfiguren im Obergeschoss inschriftlich datiert 1826. Die anderen Wirtschaftsgebäude stammen aus dem Ende des 19. Jhs. Der Hof ist als straßenraumbildende Bebauung unterhalb der Platzaufweitung an der Kirche auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |