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Nordöstlich außerhalb des Dorfkernes in erhöhter Lage. Wohnhaus eines ehemaligen Hakenhofs, im Ursprung ein Rähmbau aus dem 1. Viertel des 19. Jhs. ist. Erdgeschossig massiv erneuert zeigt das Obergeschoss dekoratives Fachwerk mit voll ausgebildeten Mannfigurn an Eck- und Bundstielen. Das ehemals rechtwinklig anschließende Stallgebäude des ausgehenden 19. Jhs. abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |