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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Argenstein
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Argenstein 1

Die Gesamtanlage 1 von Argentstein umfasst die Bebauung, die sich an beiden Seiten der Straße Zur Lahn ausbreitet. Im nördlichen Bereich von Nr. 3 an stehen die Gebäude in Form von Zwei- und Dreiseithöfen dicht gedrängt, das Wohnhaus steht meist nahe der Straße und ist giebelständig ausgerichtet. Besonders gut ablesbar und prägend für das Ortsbild ist diese Struktur im Bereich des abknickenden Straßenverlaufs zwischen Nr. 7 und 13. Größere Hofflächen sind bei Nr. 8, 16 und 18 ausgebildet, hier sind die Wohnhäuser entweder von der Straße zurückgesetzt oder traufständig orientiert. In Höhe der Mühle und nach Nr. 18 lockert die Bebauung auf und besetzt in Form von drei größeren Drei- und Vierseithöfen nur noch die westliche Seite der Straße. Südlich der Mühle verläuft parallel zur Straße der Mühlengraben, er grenzt sich durch eine Mauer als Hochwasserschutz von der Dorffläche ab. Er mündet etwa 400 m südlich der Mühle wieder in die Lahn und ist entlang dieser Strecke nur durch einen schmalen Wiesenstreifen vom Flusslauf getrennt. Dies verleiht der Ortsansicht von Osten eine besondere Qualität.

Die älteste Gebäudesubstanz stammt aus dem späten 17. oder frühen 18. Jh.: Das Wohnhaus Zur Lahn 8 zeigt dekorativ ausgebildete Mannfiguren mit breitstehenden Streben, der Giebel zur Straße ist als Schaufassade ausgebildet. Die Wohnhäuser Zur Lahn 16 und 24 sind mit lebhaftem Fachwerk des 18. Jhs. ausgestattet, das auch noch bei der Scheune von Zur Lahn 18 zur Anwendung kommt. Hier allerdings liegt die Bauzeit am Beginn des 19. Jhs. Eine besondere Ausbildung der Fachwerkfassade ist bei Nr. 11 und 13 zu bemerken. Die hofseitigen Fassaden der Wirtschaftsgebäude sind in den Gefachen mit Kratzputz geschmückt, der in der 1. Hälfte des 20. Jhs. entstanden sich an historischen Vorlagen des 18. Jhs. orientiert.

Auf vielen Hofflächen ist noch das ursprüngliche Basaltpflaster in kleinformatiger, bogenförmiger Verlegung erhalten wie bei Hof Zur Lahn 12, bei dem ein schmiedeeisernes Hoftor die Einfriedung zur Straße bildet.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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