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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Argenstein 2
Städtebaulich wichtige Hofanlage, die an der Einmündung der Wenkbacher Straße gelegen den nördlichen Dorfeingang markiert. Alle Gebäude wohl gleichzeitig 1904 erbaut, das Wohnhaus ein handwerklich guter Putzbau auf hohem Werksteinsockel, mit Eckquaderung, Gesimsen und Fenstereinfassungen in Sandstein, inschriftlich datiert 1904. Aus der Bauzeit erhalten der Eingangsvorbau mit Balkonaufsatz und verzierten Holzstützen. Das Stallgebäude erdgeschossig in Quadermauerwerk und zeittypischem Fachwerk. Am Hofeingang die sandsteinernen Torpfosten mit Rundbogenaufsatz erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |