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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Argenstein 1
Kleinbäuerlicher Hakenhof mit giebelständigem, dicht an der Straße platziertem Wohnhaus, Rähmbau auf niedrigem Sockel, unter der allseitgen Plattenverkleidung eine konstruktives Fachwerk aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. zu erwarten. Der giebelseitig anschließende Stall im Erdgeschoss in Sandstein errichtet, das Fachwerk darüber und das der ehemaligen Scheune mit Kratzputz geschmückt, der in vorwiegend floralen Motiven im 20. Jh. angebracht wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |