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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Argenstein
  • Zur Lahn 23 (Neue Hnr: 21)
Mühle
Flur: 3
Flurstück: 29

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Argenstein 1

Am rechten Ufer der Lahn gelegenes Mühlengebäude, das in seinem Gebäudebestand auf das 18. Jh. zurückgehend in mehreren Bauphasen errichtet ist. Zur Flussseite und im Sockelbereich erhalten das schwere Bruchsteinmauerwerk, der rechte Giebel in Ziegelmauerwerk aufgeführt. Das Fachwerk zur Straßenseite und im Obergeschoss mit historisierenden Mannverstrebungen weitgehend im 20. Jh. entstanden. Die Mühle mit dem aus der 1.Hälfte des 20. Jhs. vollständig erhaltenem Mahlwerk wird unterschlächtig betrieben, das Wasser über ein die ganze Flussbreite einnehmendes Wehr zugeführt. Das 1985 erneuerte, etwa 3,5 m große metallene Mühlrad ist durch eine mächtige Metallwelle gehalten und noch in Funktion. Erstmals wird eine Mühle in Argenstein 1337 als in Besitz des Kanonissenstiftes Essen erwähnt, 1560 zinst sie an die Schenken zu Schweinsberg und an die Rode. Zwei Mahlgänge und ein Schlaggang sind 1823 belegt. Der am östlichen Dorfrand entlangziehende Mühlgraben ist durch eine längere Mauer als Hochwasserschutz zur Bebauung hin abgegrenzt. Als Merkzeichen für den Ortsrand des historischen Ortskernes von Argenstein bildet die Anlage eine städtebaulich bedeutsame Ansicht von der Lahn.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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