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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Kehna
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Kehna

Der im Süden durch den Lohrbach, im Norden durch den Walgerbach eingefasste Ortskern von Kehna gruppiert sich um eine Straßenkreuzung, an der drei Straßen T-förmig einlaufen. Die Bebauung setzt sich zusammen aus mehr oder weniger geschlossenen, eng aneinander grenzenden Drei- und Vierseithöfen. Besonders von Westen und Osten sind die Ortseingänge durch enge Straßenräume geprägt, in denen dicht an der Straße angeordnete Gebäude Torsituationen ausbilden. Die denkmalgeschützte Gesamtanlage umfasst diesen Bereich und wird durch die südlich des Lohrbaches gelegenen Obstbaumgärten erweitert. Auch im Nordwesten schließen sich an die Bebauung jenseits der Kirche Obstgärten an.

In den großvolumigen Höfen sind meist noch die Wohnhäuser erhalten, deren Entstehung bis in die 2. Hälfte des 17. Jhs. zurückreicht. Hier sind Kenenstraße 2, 3, 5, 6 und 7 zu nennen, aber auch das auf 1672 inschriftlich datierte Wirtschaftsgebäude Kenenstraße 6. Aus dem 18. Jh. stammt noch das Stallgebäude Kenenstraße 1. Meist sind diese Gebäude mit Perl- und Taubandprofilierungen am Geschosswechsel versehen; die Eckstiele weisen, wie besonders bei Kenenstraße 2 und 6 zu erwähnen, eingearbeitete Säulen und Schuppenschnitzwerk auf. Eine Eigenart des Fachwerks an einigen Gebäuden in Kehna sind Mannfiguren, die neben dem Bundstiel zwei weitere, eng angrenzende Stiele aufweisen: Kenenstraße 3 und 7.

Als Ausschmückung von Putzgefachen werden gerade bei Wirtschaftsgebäuden Ausmalungen mit floralen Motiven verwendet wie bei Kenenstraße 2 oder Kratzputzarbeiten im Scheunenteil Kenenstraße 17. Im Straßenbild besonders markant sind die Gefachverzierungen am jüngeren Wohnhaus Kenenstraße 3 mit tulpenartigen ausgebildeten Holzstreben. Wichtig für das Ortsbild sind die handwerklich gut gearbeiteten Hofeinfassungen bei Kenenstraße 2 und 6 und die Staketenzäune bei Kenenstraße 5 zur Abgrenzung des Bauerngarten und Steinacker 4. Auf den meisten Hofflächen hat sich das Natursteinpflaster, oft noch mit der eingelassenen Miste, erhalten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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