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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Kehna
Im Südwesten die bebaute Ortslage begrenzender Vierseithof, dessen Scheune mit der des gegenüberliegenden Hofes Nr. 2 eine städtebaulich wichtige Tor- bzw. Eingangssituation bildet. Das hinten im Hof angeordnete Wohnhaus ein Rähmbau auf Werksteinsockel mit zweiläufiger Treppe, das Fachwerk mit vollausgestatteten Mannfiguren an den Ecken stammt aus der Mitte des 19. Jhs., rechts ein spätere Erweiterung. Die Scheune rechts erbaut 1910 in zeittypischen Fachwerkformen, links das ehemalige Stallgebäude mit steinernem Untergeschoss der älteste Teil des Hofes mit reichhaltigen Verstrebungsfiguren des 18. Jhs., die im giebelseitigen Straßenbild durch die Schnitzverzierungen der Ecksäulen besonders hervortreten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |