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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Kehna
  • Kenenstraße 2
  • Kenenstraße
Hofanlage
Flur: 9
Flurstück: 37, 8

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Kehna

Zusammen mit dem Hof Kenenstraße 1das Dorf nach Westen abschließender Dreiseithof, der durch eine bruchsteinerne Mauer mit Eisenzaun und -tor zur Straße abgegrenzt ist. Das Wohnhaus, traufständig am Ende des Hofes angeordnet, eine ans Ende des 17. Jhs. datierende Rähmkonstruktion mit umlaufendem, Perl- und Tauband verziertem Geschossversprung und breitstehenden Streben. Die Eckstiele am rechten Giebel durch eingearbeitete Säulen und die an das Rähm anschließenden Rosetten besonders hervorgehoben. Links ein langgestrecktes Scheunengebäude, das in zwei Bauphasen während der 80er Jahre des 19. Jhs. erbaut ist. Rähminschrift: "Diese Scheuer ist mit der Hilfe Gottes erbaut durch den Bauherr Johann Daniel Keil und dessen Ehefrau Katharina eine geborene Hol von hir, und wurde aufgeschlagen am 17ten Mai 1888 der Zimmermeister war Johann Wagner von Damm, verfertigt durch dessen Vatter Johann Adam Wagner. Diese Scheuer steht in Gottes Hand, Gott beware sie für Feuer und auch füer Brand. Wir bauen alle fest und sind doch fremde Gäst und wo wir wollen ewig sein da bauen gar wenig ein Gott allein die Ehre". Über den mit Basalt gepflasterten Hof das Stallgebäude in massivem, mit Sandsteingliederung versehenem Mauerwerk errichtet, inschriftlich datiert auf 1882.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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