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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Kehna
Traufständig dicht an der Straße angeordneter Fachwerkbau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. Im rechten, massiv unterfangenen Teil war ehemals die Backstube untergebracht, während im linken Bereich die Feuerspritze eingestellt war. Der heute als Gemeinderaum genutzte Bau ragt ungewöhnlich in den Hof von Kenenstraße 9.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |