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Zweistöckiges, giebelständiges Wohnhaus einer gut in die Landschaft eingefügten Hofreite, nach Inschrift am Keller (mit Schiebestein am Fenster) 1787 erbaut. Klarer, dreizoniger Fachwerkbau auf hohem, verputztem Kellersockel mit mittiger, zweiläufiger Freitreppe; K-Streben an Eck- und Bundständern, im Westen verschindelt; der massive Stallbereich zu Wohnzwecken ausgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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