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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
In städtebaulich exponierter Lage an der Einmündung in die Argensteiner Straße angeordneter Parallelhof; das auf niedrigem Sockel stehende Wohnhaus ein Rähmbau in für die Bauzeit um 1900 typischem Fachwerkgefüge, am Straßengiebel handwerklicher Schieferbehang. Gegenüber ein langgestrecktes, eingeschossiges Mehrzweckgebäude, teilweise nur mit Lattentoren geschlossen, etwa zeitgleich entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |