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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Hakenhofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das sich unter der allseitigen Plattenverkleidung als dreizoniger Rähmbau mit leichtem Geschossversatz und Mannfiguren aus 3/4-Streben zeigen wird. Als Bauzeit ist die 1. Hälfte des 19. Jhs. anzusetzen. Bei den Wirtschaftsgebäuden sind die Funktionszusammenhänge eines kleinbäuerlichen Hofes in Form von Scheune und Stall noch gut ablesbar. Beide Gebäude entstammen dem letzten Drittel des 19. Jhs. Auf dem Hof ist das Basaltpflaster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |