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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Dreiseithof mit freistehendem, traufständigem Wohnhaus, das als fünfachsig gegliederter Rähmbau im letzten Drittel des 19. Jhs. entstanden ist. Der Bau nimmt wegen seiner an der Straße angeordneten zweiläufigen Sandsteintreppe mit Originalgeländer und des über die ganze Hausbreite reichenden Antrittspodestes eine besondere Stellung im Ortsbild ein. Die Einfahrt rechts zum basaltgepflasterten Hof erfolgt durch zwei Sandsteinpfosten mit Kugelbesatz. Die den Hof nach hinten abschließende, etwa zeitgleich errichtete Scheune ist durch massive Erneuerungen verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |