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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Vierseithof mit traufständigem Wohnhaus, das den zum Teil noch mit Basalt gepflasterten Hof nach hinten abschließt: im Kern aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. stammendes Rähmgefüge auf niedrigem Sockel, die Mannverstrebungen im Obergeschoss mit zum Teil geknickten Streben, an beiden Giebelseiten in späterer Zeit erweitert. Das Stallgebäude aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. rechts erdgeschossig in Ziegelstein erneuert, die Scheune links in der 1. Hälfte des 19. Jhs. mit noch durchlaufenden Eckständern und 3/4-Streben erbaut. Der Torbau zur Straße durch massive Fachwerkersetzungen gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |