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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Giebelständiges Wohnhaus als Teil eines Dreiseithofes, der durch An- und Umbauten stark verändert ist. Der dreizonige Rähmbau mit umlaufendem Geschossüberstand und gleichmäßig angeordneten Mannverstrebungen, die durch die Parallelstiele an den Bundachsen ins Auge fallen. Als Bauzeit ist die 1. Hälfte des 19. Jhs anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |