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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Im Sichtbereich des Kirchhofes angesiedelter geschlossener Vierseithof, der durch einen Torbau zur Straße zugänglich ist. Das Wohnhaus laut Inschrift 1838 mit noch leichtem Geschossüberstand in konstruktivem Fachwerk errichtet, die Scheune im letzten Drittel des 19. Jhs. entstanden in zeittypischem Fachwerkgefüge. Das in die Grundstückstiefe reichende Stallgebäude etwa zeitgleich vollständig in Ziegelstein mit Deutschem Band als Schmuck am Geschosswechsel erbaut. Auf der Hoffläche ist das Basaltpflaster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |