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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Zur Straße durch einen Torbau geschlossener Vierseithof, das Wohnhaus eine Rähmkonstruktion mit allseitigem Geschossversprung auf niedrigem Sandsteinsockel mit zum Teil gebogenen Schwellriegeln, inschriftlich datiert 1809. Um den mit Naturstein gepflasterten Hof gruppieren sich die 1932 errichtete Scheune und Stallgebäude mit massiv in Block- oder Ziegelmauerwerk errichtetem Erdgeschoss, das konstruktive Fachwerk deutet eine Entstehung im letzten Drittel des 19. Jhs. an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |