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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Vierseithof als wichtiger Bestandteil der in diesem Bereich geschlossenen Straßenrandbebauung; giebelständiges Wohnhaus mit umlaufendem Geschossversatz und Mannverstrebungen an den Eckstielen, inschriftliche Datierung 1820, seitlich angefügt ein Torbau. Zum linken Nachbarn hin ein langgestrecktes, nur ein Meter tiefes Fachwerknebengebäude mit Pultdach, das zum basaltgepflasterten Hof durch luftige Lattentore geschlossen ist. Die Mansarddachscheune und das Stallgebäude entstammen mit zeittypischen Fachwerkformen dem frühen 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |