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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Städtebaulich bedeutsamer Dreiseithof an der Einmündung in die Rother Straße, das Wohnhaus ein Rähmbau auf niedigem Sockel, die urwüchsig gebogenen Schwellen als Riegel verzimmert. Das Fachwerk mit umlaufendem Geschossversatz und die halben Mannfiguren an den Bundstielen weisen auf eine Bauzeit am Ende des 18. oder Anfang des 19. Jhs. hin. Die weitgehend mit Platten verkleidete Scheune stammt aus der 2. Hälfte des 19. Jhs. ebenso wie das Wirtschaftsgebäude, das am Ende des mit Basaltpflaster belegten Hofes angeordnet ist und heute zu Wohnzwecken genutzt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |