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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Gegenüber der Einmündung eines Weges angeordnetes kleinbäuerliches Anwesen mit vollständig verputztem, traufständigem Wohnhaus, das im Kern möglicherweise im 18. Jh. erbaut und in späterer Zeit am rechten Giebel erweitert wurde; das rechtwinklig anschließende Wirtschaftsgebäude ein in Ständerbauweise errichteter Fachwerkbau mit direkt auf dem Sockel stehenden Eckständern, im Bereich des Stalles massiv erneuert und durch 3/4-Streben ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |