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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Parallel zur Straße sich entwickelnder Dreiseithof mit giebelständigem, den Straßenraum prägendem Wohnhaus; Rähmkonstruktion auf hohem Quadersockel, allseitiger Geschossüberstand, ausdrucksvolle Mannfiguren an Bund- und Eckstielen, neben längerer, verwitterter Rähminschrift ein Hausstein mit Baudatum 1792. Der noch mit Naturstein gepflasterte Hof ist eingefasst von Wirtschaftsgebäuden aus dem späten 19. / frühen 20. Jh., die im Erdgeschoss teilweise bereits massiv erneuert sind. Zur Straße Einfriedung aus Bruchsteinmauer mit Staketenzaun und Sandsteinpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |