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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
Im Ortsbild hervortretendes Wohnhaus gegenüber dem Einmündungsbereich der Dorfstraße. Im letzten Jahrzehnt des 19. Jhs. errichteter, gut erhaltener Rähmbau auf teilweise bossiertem Sockelmauerwerk, der Bau zeichnet sich durch die Ausbildung der Brüstungsfelder mit Leitermotiv und Andreaskreuzen aus. Neben dem auf Konsolen ruhenden, gewalmtem Vordach sind die Fensterbänke mit untergesetzten Schmuckelementen aus der Bauzeit überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |