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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Wenkbach
In der Sichtachse der Rother Straße im Einmündungsbreich der Dorfstraße angeordneter Dreiseithof, der sich zur Straße durch eine gemauerte Einfriedung mit Sandsteinpfosten abgrenzt. Das Wohnhaus ein Rähmbau auf Quadersockel mit noch leichtem Geschossversprung und im Obergeschoss vollausgebildeten Mannverstrebungen. Über den mit Basalt gepflasterten Hof Stall- und Scheunengebäude, die im letzten Viertel des 19. Jhs. in bauzeitgemäßen Fachwerkformen entstanden sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |