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Wohnhaus des "Zentschulzenhofs", 1784 errichtet nach dem Brand des älteren Hauses (1778). Zweistöckiger, gestelzter Fachwerkbau mit zweiläufiger Freitreppe; ruhiges Fachwerkgefüge in klarer Dreizonigkeit, im Obergeschoß mit K-Streben und verdoppelten Kopfbändern; Keller-Schiebestein. Separater Keller (jetzt Scheune) mit klassizistischem Türblatt, im Bogen die Jahreszahl 1741.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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