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Steinkreuztorso mit abgebrochenem Fuß bzw. Kopf, Sandstein, mit kräftiger Fassung der Kanten. Ursprünglich in der Gartenmauer eines Gehöfts eingelassen, 1984 in einer Sockelplatte verankert und am Straßenrand aufgestellt. Der Sage nach soll hier ein französischer Offizier gefallen sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |