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Giebelständiges Wohnhaus eines großen vierseitigen Hubenhofes; großer, zweistöckiger Bau in gutem klassizistischem Fachwerk mit Verstrebungen an den Eckständern. Das Erbauungsjahr 1794 geht aus Inschriften im Türsturz und in dem mit pflanzlichen Ornamenten verzierten Schlußstein des (geschlossenen) flachen Kellerbogens hervor. Scheune mit Inschrift im Torbalken und einem weiteren gewölbten Keller.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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