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Zweistöckiges Fachwerkwohnhaus als spärlicher Rest einer 1984 abgerissenen Hofreite des 18. Jahrhunderts (Scheune war 1723 datiert). Kleines Wohnhaus in zweizonigem Fachwerkgefüge, der weiten Ständerstellung nach in der Zeit um 1680-1720 erbaut, nach Süden durch ein Mühlengebäude mit noch vollständig vorhandener Einrichtung verlängert. Vor der alten Haustür eine Außentreppe mit Verwendung eines Mühlsteins.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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