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Wohnhaus einer vierseitigen Hofreite in landschaftsbestimmender Lage. Zweistöckiges Fachwerkhaus von 1788 (über dem Portal datiert) in qualitätvollem, dreizonigem Gefüge, die Eck- und Bundständer mit K-Streben bewehrt. Schwelle, Fensterbänke und Türrahmen profiliert, z. T. mit Schnitzereien. Erhalten sind einige Bleiglasfenster. Ein 1766 datierter Stein am Keller erweist das höhere Alter des Hubenhofes. Außerhalb des Hauses ein Gewölbekeller von 1828 und - neben dem Hof - ein Backhäuschen des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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