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Wohnhaus eines sehr einheitlichen, großen Hubenhofes ("Scholzenhof"). Zweistöckiges Fachwerkhaus von 1785 (Datum am Kellereingang) in streng dreizonigem, konstruktivem Fachwerk, im 19. Jahrhundert wohl weitgehend erneuert, auf der Südseite mit Asbestzementplatten verkleidet. Im Obergeschoß einige bleiverglaste Fenster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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