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Ursprünglich erhaltener Dorfbrunnen des Oberdorfs, mit zwei Wannen und kugeliger Bekrönung des Brunnenstocks. Am Stock die Jahreszahl 1887, doch erscheint der Brunnen in erheblich älteren Urkunden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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