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Großzügige Brunnenanlage aus vier treppenartig hintereinander gestellten Sandsteintrögen inmitten einer gepflasterten und von Bruchsteinmauern abgegrenzten Anlage am südlichen Ortsausgang des Unterdorfes. An dem 1889 datierten Brunnenstock ist die sehr deplazierte (und zudem unkorrekte) Tafel "Benzbrunnen" angebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |