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Einstöckiges Fachwerkwohnhaus einer offenen Hofreite in Hanglage, talseitig auf massivem Stallsockel gestelzt, mit hoher, zweiläufiger Freitreppe; schlichtes, konstruktives Fachwerk, giebelseitig teilweise verschindelt, am Eckständer das Erbauungsdatum 1811; ungestörte Fensterteilung. Im rechten Winkel dazu die etwa gleichzeitige Scheuer, leider abgerissen. Die noch sehr ursprüngliche Gesamtsituation des Gehöfts wird durch zwei Stellsteinreihen hinter dem Wohnhaus und längs der Straße vervollständigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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