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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Ebsdorfergrund
Hachborn
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Hachborn

Die denkmalgeschützte Gesamtanlage breitet sich zu beiden Seiten der Hachborner Straße aus, die im Zuge der bedeutenden mittelalterlichen Fernstraße Lange Hessen durch den Ort führt. Der historische Ortskern reicht in nördlicher Richtung bis ans Ufer der Zwester Ohm. Nach Süden bildete der ehemalige Klosterbereich den Abschluss des mittelalterlichen Ortes. Südlich der Hachborner Straße ist die Kirche angesiedelt, die zum Bereich des bis ins 16. Jh. bestehenden Prämonstratenserklosters gehörte. Von dem ehemals wohl geschlossenen Kirchhof haben sich als Abgrenzung zur umgebenden Bebauung nach Norden und Osten noch Teile der Mauer erhalten. Westlich der Kirche dehnte sich der Klosterbezirk aus, von dem nur noch Reste der Ummauerung und ein Keller mit sandsteinernem Treppenabgang überliefert sind. Die Kirche mit dem laternenbesetzten Zeltdachturm nimmt durch ihre erhöhte Lage an dem von der Zwester Ohm her ansteigenden Gelände eine besondere Stellung in der Dachlandschaft des Ortes ein.

Der Straßenraum der Hachborner Straße wird durch einige dicht an der Fahrbahn stehende Hofanlagen gesäumt, von denen die südlich der Straße liegenden zwei- und dreiseitig angelegt sind und die nördlich der Straße drei- und vierseitig. Sie reichen zum Teil weit in die Tiefe. Durch die leichte Verschwenkung von der Einmündung Bachstraße an ergibt sich für das Ortsbild eine reizvolle Staffelung der Wohnhäuser, welche als Hauptbauten der Höfe in der Regel giebelständig angeordnet sind. Nördlich der Hachborner Straße fällt das Gelände zur Zwester Ohm hin deutlich ab. Die drei Straßen Grabenstraße, Bachstraße und Gasse verlaufen in Richtung des Gefälles und münden kurz vor der Brücke über die Zwester Ohm bogenförmig auf die Gasse. In diesem schildähnlich angelegten Bereich ist die Bebauung kleinteilig und eng ausgebildet. Insbesondere der nordwestliche Bezirk zwischen Graben- und Bachstraße ist von Kleinstparzellen mit dicht gedrängten Tagelöhnerhäusern besetzt. Inmitten der beengten historischen Bebauung sind jedoch auch einige Hofanlagen entlang der Hachborner und der Bachstraße angesiedelt, die sich durch ihre Großflächigkeit und den drei- oder vierseitig angeordneten Gebäudebestand hervorheben: Grabenstraße 18, Bachstraße 5, 10 und 12 sowie Gasse 1.

Die älteste profane Bausubstanz in Hachborn stammt mit dem ehemaligen Wohnhaus Bachstraße 1 und Hachborner Straße 15 aus der 2. Hälfte des 17. Jhs. Die durch Erweiterungen des 19. Jhs. verdeckten Bauten sind als einzige im Dorf noch als Ständerkonstruktion errichtet. Eine ganze Reihe von Rähmbauten hat sich aus dem letzten Drittel des 17. und Anfang des 18. Jhs. erhalten. Sie kennzeichnen sich durch ein ausdrucksvolles Fachwerk, in dem neben kräftigen Holzquerschnitten gebogene, breitstehende Streben vorherrschen, die sich zu dekorativen Mannfiguren an Eck- und Bundstielen zusammenschließen: Gasse 1, Grabenstraße 18, Hachborner Straße 14, 18 und 26. Aus dieser Phase des barocken Fachwerks stammen die Schnitzverzierungen, die am Wohnhaus Bachstraße 5 in Form von Säulen geschmückten Eckstielen, Zahnschnittfriesen am Geschosswechsel und Perlbandschmuck an den Füllhölzern besonders ausgeprägt sind. Einzigartig für Hachborn ist hier die Rosettenausbildung am Fuß der Bundstiele. Zu erwähnen sind darüber hinaus am Wohnhaus Hachborner Straße 18 die schuppenbesetzten Eckstiele sowie bei Bachstraße 10 der Fries aus Klötzchen und Halbkreisen.

In den Jahren der sogenannten Gründerzeit bis ins frühe 20. Jh. setzt wieder verstärkt eine Bauphase ein, in der einige Fachwerkbauten mit sehr gleichmäßig gegliederten Fassaden entstehen, die zudem in ihrem Gefüge Rückgriff auf mittelalterliche Schmuckformen wie Andreaskreuze und Rauten nehmen wie das Schulgebäude Schulstraße 8 von 1897 und die Wohnhäuser Hachborner Straße 1, 52, 54 und 56. Zu Beginn des 20. Jhs. treten dann die ersten Ziegelbauten wie Hachborner Straße 4 in Erscheinung, die meist mit handwerklicher Sandsteingliederung im Sockel- und Fensterbereich versehen werden.

Zahlreiche Wohnhäuser sind mit einer Inschrift versehen, die älteste Zeitangabe gibt bei Bachstraße 5 über der Eingangstür das Baudatum 1696 an. Ohne Datierung ist die längere Inschrift am rechten Rähm von Hachborner Straße 18, die aber ebenfalls dem 17. Jh. zuzuordnen ist. In das frühe 18. Jh. weist die Inschrift 1709 im Sandsteinsockel bei Hachborner Straße 26 sowie die längere Inschrift mit Erbauungsdatum 1702 an der ehemaligen Schule Hachborner Straße 13. Die Tradition, das Baujahr des Hauses inschriftlich festzuhalten, setzt sich im Ort bis ins 19. und 20. Jh. an vielen weiteren Wohngebäuden fort. Zuletzt weisen die Eigentümer von Grabenstraße 12 auf die Renovierung ihres Hauses im Jahr 1995 hin.

Etliche Höfe grenzen ihre Hoffläche zur Straße durch ein eisernes Hoftore ab. Handwerklich gut gearbeitete Beispiele sind bei Hachborner Straße 2 (1825) und bei Hachborner Straße 14 (1903) und 30 überliefert. Bei letzteren haben sich auch die sandsteinernen Torpfosten zwischen Haupttor und Handpforte erhalten.

Als Zeugnisse des dörflichen Gemeinwesens sind von ortsgeschichtlicher Bedeutung einige Kleinbauten in Hachborn. Dazu gehören der auf 1709 datierte Brunnen in der Bachstraße und die beiden Backhäuser in der Graben- und in der Hachborner Straße.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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