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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Ebsdorfergrund
Wermertshausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Wermertshausen

Die denkmalgeschützte Gesamtanlage von Wermertshausen breitet sich entlang der Landstraße L 3125 (Wermertshäuser Straße) und der Kirchstraße aus, die T-förmig in der Dorfmitte aufeinandertreffen. Durch die leichte Verschwenkung der Straßenläufe ergeben sich markante Staffelungen im Ortsbild. Dieses ist zudem in beiden Straßen von dem Wechsel aus giebel- und traufständigen Gebäuden geprägt. Während die meisten Wohnhäuser dicht an der Straße platziert sind, gibt es jedoch auch einige Höfe, die ihr Haupthaus als hinteren Hofabschluss ausgebildet haben, seitlich der vorgelagerten Hoffläche befindet sich dann ein oder mehrere Wirtschaftsgebäude: Kirchstraße 13 und 15 sowie Wermertshäuser Straße 11. Fast allen Wohnhäusern gemeinsam ist der hohe, meist aus Werkstein hergestellte Sockel. Dies lässt auf feuchte Bodenverhältnisse schließen, die sich aus der Lage im Talschluss der Zwester Ohm ergeben. Die ältesten Bauten in Wermertshausen stammen aus der ersten Hälfte bzw. der Mitte des 18. Jh''s, sie sind nahezu alle in Sichtweite der Kirche in der Kirchstraße angesiedelt. Interessant ist die Stellung der 1755 erbauten, nicht orientierten Kirche als Eckgebäude an der Einmündung zur Römerstraße, da sie auf den ersten Blick wie ein dem Hof Kirchstraße 15 zugehöriger Bau erscheint. Im Straßenbild reiht sie sich in ihrer Giebelständigkeit in die Gruppe der Profanbauten ein. Die Hofanlagen westlich der Wermertshäuser Straße sind in einer zweiten Bebauungsphase als Erweiterung des ursprünglichen Ortskernes im letzten Drittel des 19. Jh''s entstanden. Wegen seiner handwerklich guten und detailreichen Ausbildung in zweifarbigem Ziegelmauerwerk genießt das Wohnhaus Wermertshäuser Straße 10 einen besonderen Status. Als außergewöhnliche städtebauliche Situation hat sich bei Haus Nr. 15 und 18 durch die Gegenüberstellung von zwei zur Straße offenen Höfen eine eigene Platzanlage ergeben, die für den von Süden kommenden Betrachter den Auftakt eines geschlossenen Ortsbildes hervorrufen. Im Norden bildet ein Hof von 1875 mit seinem großvolumigen, giebelständigen Wohnhaus den Abschluss der Gesamtanlage.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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