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Hofanlage eines ehemaligen U-förmigen Mühlenkomplexes aus einem Zeilenhof (Wohnhaus auf hohem Sandsteinsockel und niedrigem Ern aus der Zeit des 19. Jahrhunderts). Anschließende Stellscheune aus Fachwerk aus vermutlich gleicher Zeit. Traufständige Scheune aus der Zeit des auslaufenden 19. Jahrhunderts. Letztere Scheune steht giebelständig zur Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |