Kasseler Straße 1
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Neustadt
  • Kasseler Straße 1
  • Am Feldchen
  • Kasseler Straße
Friedhof und Kapelle
Flur: 21, 23
Flurstück: 12/1, 14, 19, 91/3, 161/1, 164

Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt

Östlich des Stadtkerns vor dem ehemaligen Alsfelder Tor angesiedelter Friedhof, der großenteils von einer Bruchsteinmauer eingefriedet ist. Zugang von der Bahnhofstraße/Kasseler Straße durch ein Rundbogenportal, das links von einem Grabstein von 1575 ergänzt wird, der dem Fischbachschen Stein der Pfarrkirche nachempfunden ist. Oben links ein eingemauerter Inschriftstein mit Darstellung einer Hand: „sih an dise handt s.lavrentzii berg ist er genant 1775". Dies weist auf die kleine Totenkapelle hin, als Kirche St. Laurentius, laut Inschrift im Eingangsportal, 1576 erbaut. In dem einfachen, noch in spätgotischen Formen mit Chor in 5/8-Schluß errichteten Bau ein bedeutender Altar der heiligen Magdalena. Er stammt ursprünglich aus der gotischen Kirche Amöneburg, wurde 1713 bei Johann Neudecker d. Ä., einem süddeutschen Künstler der Hadamarer Bildhauerschule durch den Amöneburger Kollegiatsstift in Auftrag gegeben. Als 1852 die Amöneburger Kirche wegen Einsturzgefahr geschlossen und danach in großen Teilen abgebrochen wurde, erwarb die Neustädter katholische Gemeinde den zum Verkauf stehenden Altar. Auf dem von zwei Pfeilern mit korinthischen Kapitellen getragenen Altarbild ist Maria Magdalena mit ihren Attributen, dem Salbentopf, dem Totenschädel und dem Gekreuzigten dargestellt. Über dem Bild eine Kartusche mit Chronogramm 1718, darüber als Abschluß ein Schutzengelrelief. Rechts und links ist das Retabel von zwei großen Heiligenfiguren eingefaßt. Die hervorragende Qualität gilt als eine der letzten Arbeiten Johann Neudeckers, dessen bedeutendstes Werk der Marmoraltar im Fuldaer Dom ist. In der Nähe des Kirchenbaus einige aufwendig gestaltete Grabsteine der Zeit von 1811-1878. Auf dem erweiterten Teil des Friedhofes ein größeres Kruzifix auf Postament mit gestufter Platte, Kreuz mit gerundeten Enden und metallener Korpus. Das Kreuz wurde 1853 an der Kapelle aufgestellt, später hierher umgesetzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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