Ritterstraße 10
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Neustadt
  • Ritterstraße 10
Katholische Stadtpfarrkirche
Flur: 22
Flurstück: 53/1

Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt

Der der Heiligen Dreifaltigkeit geweihte, an der westlichen Ecke des schildartigen Stadtkerngrundrisses plazierte Kirchenbau wurde in mehreren Bauphasen errichtet. Ältester Teil der aus dem dritten Viertel des 13. Jhs. stammende niedrige Westturm mit Zeltdach, das Langhaus ein spätgotischer Neubau, nach Mitte des 15. Jhs. mit dem Chor begonnen (im Chor Jahreszahl 1462); das Langhaus zwischen 1502 (Inschrift am mittleren Strebepfeiler der Südseite und am nachträglichen eingebrochenen Turmportal) und 1515 (Inschrift am Seitenschiff) durch den hessischen Hofmeister Hans von Dörnberg erbaut. In der Reformationzeit war die Kirche zwischen 1527 und 1597 evangelische Pfarrkirche. Der Dachstuhl wurde nach Schäden im Dreißigjährigen Krieg 1657 erneuert.

Hallenkirche zu fünf Jochen im reduzierten Typ, nur ein Seitenschiff auf der Nordseite, der Chor mit 5/8-Schluß. Die Rippen wachsen aus schlanken Rundstützen in ungleicher Höhe hervor, um gleiche Gewölbehöhe zu erzielen. Links im Chor eine Sakramentsnische des späten 15. Jhs. mit schlanker, turmartiger Bekrönung. Der Hochaltar aus der Zeit um 1700 reich dekoriert und original erhalten, dargestellt die Dreieinigkeit, vier Evangelisten, Petrus und Matthäus; zeitgleich die Kanzel, auf dem Deckel Muttergottes und Putten. An der neugotischen Emporenbrüstung zwölf kleine Apostelstatuen aus der Zeit um 1500. Neben barocken Statuen der Muttergottes, des hl. Laurentius und des hl. Nepomuk ist noch der spätgotische Taufstein aus dem Anfang des 16. Jhs. erwähnenswert. Im Außenbereich ein gut komponierter Grabstein vom Meister der Hankratschen Kreuzigung im Fritzlarer Dom vom Beginn des 16. Jhs. und eine Sonnenuhr an einem der Strebepfeiler auf der Südseite.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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