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Vorzüglich erhaltene Mauer des neuen Friedhofs (der alte befand sich bis ca. 1880 bei der Pfarrkirche) mit Abdekkung durch Bischofsmützen. Unbedingt erhaltenswert auch die Einfriedung des Pfarrgartens hinter dem Friedhof und einiger Bauerngärten am nahegelegenen Viehtrieb durch Stellsteinreihen aus aufgerichteten Sandsteinplatten. Reste von Stellsteinen auch am Bergweg (bei Nr. 14/16).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |