Neustadt 35
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Stadtallendorf
Schweinsberg
  • Neustadt 35
Flur: 1
Flurstück: 122/3

Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg

Hakenhofanlage mit giebelständigem, in den Straßenraum ragendem Wohnhaus, dessen Straßengiebel sich mit ungewöhnlichem Fachwerk schmückt: an nach innen gekehrten Streben sind divergierende Kopfbänder angebracht, die strenge Symmetrie wird durch das Leitermotiv zwischen den Fenstern verstärkt. Rähmbau ohne Geschoßversprung mit traufseitiger Verkleidung durch Holzschindeln. Das Wohnhaus ebenso wie die zeitgleiche Scheune entstammen der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Zugehörig zwei Stallscheunen in Fachwerk.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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