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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Hakenhofanlage mit giebelständigem, in den Straßenraum ragendem Wohnhaus, dessen Straßengiebel sich mit ungewöhnlichem Fachwerk schmückt: an nach innen gekehrten Streben sind divergierende Kopfbänder angebracht, die strenge Symmetrie wird durch das Leitermotiv zwischen den Fenstern verstärkt. Rähmbau ohne Geschoßversprung mit traufseitiger Verkleidung durch Holzschindeln. Das Wohnhaus ebenso wie die zeitgleiche Scheune entstammen der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Zugehörig zwei Stallscheunen in Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |