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Südlich der Ortslage von Bellnhausen gelegene Mühlenanlage, die ihr bis ins frühe 20. Jh. bestehende Doppelmühlrad mit dem Wasser eines südlich der Zwester Ohm verlaufenden Mühlgrabens antrieb. Der giebelständig zum Bachlauf angeordnete Mühlenbau steht auf sandsteinernem Werksteinsockel, darüber erhebt sich ein mittlerweile massiv erneuertes Erdgeschoss. Das Obergeschoss zeigt die alte Rähmkonstruktion, die durch Streben mit Kopfholz, Halsriegel und Fußgegenstrebe dekorativ ausgestaltet sind. Bis auf die Rückseite sind alle Fassaden des Hauses verkleidet bzw. verputzt. Als Bauzeit kann die Mitte des 18. Jhs. angenommen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |