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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Mehrteilige Hofanlage, die an der Gabelung der Borngasse eine bedeutende Stellung für das Ortsbild einnimmt. Das Wohnhaus eine Rähmkonstruktion ohne Geschossversatz, die durch K-Streben an den Ecken ausgesteift ist. Ein Inschriftstein im Sockel datiert den Bau auf 1810, dies bedeutet ein für die Zeit sehr fortschrittliches Holzgefüge. Der an der rechten Traufseite eingetiefte Eingang weist auf ein Ernhaus hin. Vor dem Eingang hat sich ein gusseiserner Schwengelbrunnen erhalten. Zum Hof gehört eine Scheune sowie zwei schmale Stallgebäude. In der Hoffläche aus Natursteinpflaster ist noch die eingelassene Miste überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |