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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Von Lahnstraße, Borngasse, Kirchweg und einer Seitengasse eingefasstes Grundstück, auf dem zwei Hofanlagen Platz gefunden haben. Mit Ausrichtung zur Kirchgasse ein zurückliegendes, ebenerdig erschlossenes Wohnhaus, das im Kern noch als Ständerkonstruktion während des ausgehenden 17. Jhs. errichtet ist. Orientiert zu der kleinen Seitengasse eine U-förmige Hofanlage, deren auf hohem Werksteinsockel stehendes Wohnhaus aufgrund der reich ausgestatteten Mannverstrebungen in die Mitte des 18. Jhs datiert. Die zugehörigen Wirtschaftsgebäude sind als Fachwerkkonstruktionen des 19. Jhs. erkenntlich.
Die südöstliche Begrenzung des Grundstücks zur Borngasse und Lahnstraße bildet eine dem Straßenverlauf folgende Hausteinmauer, die oben giebelförmig abgeschlossen ist. Die eingelassene Jahreszahl datiert die Entstehung auf 1749.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |