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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Über einen Seitenbweg der Kirchgasse erschlossene Hofanlage, deren Zugang durch ein eisernes Tor mit zwei sandsteinernen Pfosten erfolgt. Das Wohnhaus ein Rähmbau der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit umlaufendem Geschossversatz und etwas uneinheitlichen Fachwerkverstrebungen. Im Erdgeschoss sind bereits massive Erneuerungen vorgenommen. Durch einen Zwischenbau verbunden schließt sich im rechten Winkel die Scheune an, die inschriftlich auf das Jahr 1717 datiert ist. Ihr Fachwerk zeichnet sich durch gebogene Streben, Rosettenverzierungen an den Stielen und einen Klötzchenfries am Rähm aus. Die Hoffläche ist noch mit Basaltpflaster belegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |