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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
In großen Bereich aus der Bauzeit original erhaltene kleinbäuerliche Hofanlage, die im Kreuzungsbereich von Borngasse und Kirchgasse von großer städtebaulicher Bedeutung ist. Die bogenförmig gruppierten Wirtschaftsgebäude schließen sich an das giebelständige Wohnhaus an, das über einem Sandsteinsockel in Ziegelmauerwerk mit zweifarbiger Einfassung der Fensteröffnungen errichtet ist. Im Obergeschoss verbirgt sich unter der Schiefer- und Plattenverkleidung wohl ein für die Bauzeit um 1900 typisches Fachwerk. Auf dem durch ein eisernes Tor abgegrenzten Hof ist noch das Natursteinpflaster überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |