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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Nordöstlich des Kirchhofes angesiedelte Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das durch die Ausbildung und den Schmuck des Fachwerks im Ortsbild eine besondere Stellung einnimmt. Fachwerkrähmbau mit deutlich vorkragendem Obergeschoss, dessen Schwelle mit taubandartigen Schnitzverzierungen, das Rähm darunter mit einem Zinnenfries geschmückt ist. Auffallend die sehr breit stehenden Mannverstrebungen mit geschweiftem Kopfholz. Im Inneren trägt eine einfach stehende Stuhlkonstruktion das Dach, erhalten hat sich die waagerecht geteilte Haustür mit Flachschnitzereien und reichverkröpften, aufgedoppelten Kehlleisten. Als Bauzeit kann die erste Hälfte des 17. Jhs. angenommen werden. Die rechts dicht benachbarte Scheune ist an der hinteren Fassade noch als Ständerkonstruktion erkennbar und dürfte damit nur unwesentlich jünger sein als das Wohnhaus. Zum Hof gehört an der Einmündung zur Straße Am Felsenkeller noch ein kleines gut erhaltenes Stallgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |