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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Gut erhaltene Hofreite an der Ecke Borngasse / Lahnstraße, die den davor liegenden Dorfplatz nach Westen begrenzt. Das Wohnhaus ein Fachwerkrähmbau mit umlaufendem Geschossversatz; eindrucksvoll die stark dimensionierten Eckstiele und die Mannverstrebungen in voller Ausbildung. Rähminschrift: "Heinrich Keil und Anna Katharina seine eheliche Hausfrau haben Gott vertraut und in Liebe dieses Hauß gebaut. So der Herr nicht das Hauß bauet so arbeiten umsonst die daran bauen. So der Herr nicht die Stadt behütet so wachet der Wächter umsonst, Psalm A M 17 7 Werkmeister, BM Johan Konrad Naumann". Die gleichermaßen weitgehend original erhaltene Scheune ebenfalls mit Inschrift, die die gleichen Bauherrn und Handwerker wiedergibt, hier auch Datierung auf 1776, dem Baudatum wohl der gesamten Anlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |