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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Direkt an der Straße platziertes, traufständiges Wohnhaus, bei dem das Fachwerk bis in den teils oberirdisch gelegenen Keller hinabreicht. Die auf dem Sockel stehenden Eckstiele mit einem Wasserschlag versehen, die Schwelle als Riegel verzimmert. Im Obergeschoss eine zentrale Mannfigur aus gebogenen Streben. Auf dem Rähm eine Inschrift: "Wan du gehest dise straßen und dein richten nicht kanst lassen, so ricte zuvor dich und die deinen, ehe du richtest mich und die meinen. wo der herr nicht das haus bauet, so arbeiten umsonst alle die da bauen, wo der herr die stadt ad 1727". Der Bau schließt unmittelbar an Nr.7 an und bildet zusammen mit dem links benachbarten Wirtschaftsgebäude eine für das Ortsbild wichtige geschlossene Straßenrandbebauung aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |