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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Auf kleinem Grundriss hoch aufragendes Fachwerkwohnhaus in Ständerbauweise, das gegenüber der Einmündung der Straße Zur Schmiede platziert ist. Erschließung über nur wenige Stufen in einen Flur, der zum noch im Fachwerkbereich liegenden Keller und zum etwas höher liegenden Wohngeschoss führt. Der an der Straßentraufe seitlich liegende Eingang mit einer zweigeteilten Haustür und Oberlicht versehen. Als Bauzeit dieses Tagelöhner-Anwesens kann das frühe 18. Jh. angesetzt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |